Angebots-informationen

Wissen über Marktforschung

Angebotsinformationen

1. Face-to-Face Interviews

Intensive Befragungen

Die persönliche Gesprächssituation zwischen InterviewerIn und befragter Person macht das Face to Face-Interview aus. Die Datenerfassung erfolgt zunehmend computergestützt – also CAPI (computer assisted personal interviewing) oder per Tablet.


Große Sicherheit durch computergestützte Steuerung

Dabei leitet ein Computer die InterviewerInnen durch das gesamte Interview. Selbstverständlich sind hier die automatische Filterführung, die Möglichkeit der Randomisierung und der Rotation von Vorgaben und Statements nebst einer automatischen Plausibilitätskontrolle. Besonders bei komplexen Fragebögen werden somit Interviewerfehler vermieden.

Erfahrene Interviewer und Interviewerinnen

IFAK verfügt deutschlandweit über ca. 750 erfahrene Face to Face-InterviewerInnen, die auch auf spezielle Zielgruppen geschult sind.

2. CATI Interviews

Der größte Vorteil telefonischer Interviews – sogenannter CATI-Interviews (Computer Assisted Telephone Interviewing) – liegt in der computergestützten Steuerung der Interviews. Ein Computer leitet die TelefoninterviewerInnen durch das gesamte Interview. Dabei werden Filter automatisch beachtet; und schon während des Interviews wird die Plausibilität der Antworten überprüft. Besonders bei komplexen Fragebögen werden somit Interviewerfehler vermieden.


IFAK arbeitet bei CATI-Interviews mit dem im eigenen Haus ansässigen Schwesterunternehmen, der rilaton GmbH, zusammen.

Qualität aus einer Hand

Gerne bieten wir unseren Auftraggebern an, bei der Einweisung der Interviewer und der Durchführung der Telefoninterviews anwesend zu sein.

3. Online-Forschung

Die Onlineforschung hat sich als bewährter Baustein im Methodenspektrum der Marktforschung fest etabliert. IFAK widmet sich seit mehr als 10 Jahren intensiv diesem Thema.


Höchste Qualitätsstandards

Für die Durchführung von Onlinestudien gelten die gleichen hohen Qualitätsstandards wie bei anderen Erhebungsmethoden. Wir setzen in diesem Zusammenhang z.B. neben Standardfragetypen auch speziell entwickelte Fragetypen ein, um die Motivation der Teilnehmer zu erhöhen und dadurch Verzerrungen zu vermeiden. Die finalen Daten werden von uns sauber bereinigt und wir arbeiten nur mit Kooperationspartnern zusammen, die im Projekt- und Qualitätsmanagement führend sind.

Hochwertige Kooperationspartner

Die TeilnehmerInnen an einer Online Befragung rekrutieren wir beispielsweise aus dem Online-Accesspanel „mingle“ von der Respondi AG. Respondi steht für sehr hohe Qualität und ist seit April 2010 auch als einer der wenigen Panelanbieter ISO 26362 zertifiziert.

4. Eye Tracking

Eye Tracking HED

Für die Blickaufzeichnung setzt IFAK die Helm-, Brillen- oder Basecapvariante ein – also ein Headmounted Eye Tracking System. Damit können sich die Probandinnen und Probanden frei bewegen. An der Brille bzw. auf dem Basecap sind zwei kleine Kameras angebracht; die eine zeichnet das Blickfeld, die andere den Blickverlauf der Probanden auf. Da der das Basecap leicht ist, gibt es bei der Akzeptanz des Basecaps/ der Brille erfahrungsgemäß keine Probleme.

Bei dieser Erhebungsmethode wird von jedem Probanden, jeder Probandin ein Video erzeugt, bei dem zum Einen das Sichtfeld und zum Anderen – anhand einer Markierung – der Fokuspunkt des Probanden aufgezeichnet wird. Somit stehen zur Analyse primär die Informationen des optischen Impact und der individuellen Blickweise zur Verfügung.

Die Analyse der Eye Tracking-Daten erfolgt gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Die sich der Blickaufzeichnung anschließenden Befragung erfolgt in Form von persönlich-mündlichen Interviews. Für die Durchführung von Eye Tracking Studien gelten die gleichen hohen Qualitätsstandards wie bei allen anderen Erhebungsmethoden.


Eye Tracking RED

Beim Remote Eye Tracking-System wird die Blickbewegung mit Hilfe einer am Bildschirm stationär eingelassenen Kamera erfasst. Die Testperson sitzt also in natürlicher Betrachtungsposition vor dem Bildschirm und betrachtet z. B. Websites oder Testmotive. Das Blickverhalten wird dann an Hand der Blickverläufe nachvollzogen. Darüber hinaus können Videos mit den Blickverläufen der einzelnen Probanden erzeugt werden. Die Analyse der Eye Tracking-Daten erfolgt gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Die sich der Blickaufzeichnung anschließenden Befragung erfolgt in Form von persönlich-mündlichen Interviews.

5. ADM-Stichprobensystem CATI

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es kein allgemein zugängliches Verzeichnis aller Privathaushalte oder Personen und kein vollständiges Verzeichnis aller privat genutzten Telefonanschlüsse. Aus diesem Grund hat die Arbeitsgemeinschaft ADM-Telefonstichproben das ADM-Telefonstichprobensystem entwickelt, das es erlaubt repräsentative Stichproben der Privathaushalte mit Telefonanschluss und der darin wohnenden Personen zu erstellen.


Bevölkerungsrepräsentative Zufallsstichproben realisieren

Das ADM-Telefonstichprobensystem umfasst alle prinzipiell in der BRD nutzbaren Telefonnummern, und erlaubt damit bevölkerungsrepräsentative Zufallsstichproben zu realisieren. D.h. es haben auch nicht in den Verzeichnissen der Deutschen Telekom gelistete Anschlüsse eine Chance, in die Stichprobe zu gelangen. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mehrstufigen Zufallsprinzip.

Schritt: Bestimmung der Telefonnummer

Die Festnetznummern sind mit einer regionalen Kennung versehen, so dass es möglich ist, die Stichprobe der Telefonnummern geschichtet nach Region und BIK-Typen zu ziehen.

Schritt: Innerhalb des Zielhaushaltes kann die Zielperson nach dem Schwedenschlüsselverfahren oder dem Last-Birthday-Verfahren ausgewählt werden. Beim Schwedenschlüsselverfahren müssen alle Personen innerhalb des Haushaltes, die mindestens 14 Jahre alt sind, bzw. der Grundgesamtheit angehören vom Interviewer aufgelistet werden. Durch eine vorgegebene Zufallszahlenfolge wird die ordnungsgemäße Auswahl der Zielperson sichergestellt.

Beim Last-Birthday-Verfahren wird die Person ab 14 Jahre, bzw. der Grundgesamtheit angehörend im Haushalt für das Interview ausgewählt, die zuletzt Geburtstag hatte. Da nicht nur die Ziehung der Telefonnummernstichprobe, sondern auch die Auswahl der Zielperson im jeweils kontaktierten Privathaushalt als Zufallsauswahl realisiert werden, sind die ADM-Telefonstichproben als repräsentative Stichproben zu bewerten, die den in der mathematischen Statistik entwickelten Zufallsmodellen gehorchen.

6. ADM-Stichprobensystem Face-to-Face

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es kein allgemein zugängliches Verzeichnis aller Privathaushalte oder Personen, das für Befragungen herangezogen werden könnte. Aus diesem Grund hat die Arbeitsgemeinschaft ADM-Stichproben F2F das ADM-Stichprobensystem F2F entwickelt, das es erlaubt repräsentative Stichproben der Privathaushalte und der darin wohnenden Personen zu erstellen.


Es handelt sich dabei um eine Flächenstichprobe, die das gesamte bewohnte Gebiet der BRD umfasst. Das System enthält insgesamt rund 53.000 Samplepoints, die mindestens 350, im Mittel rund 700 Privathaushalte enthalten.

Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mehrstufigen Verfahren:

Schritt: Bestimmung des Samplepoints

Aus der Stichprobengesamtheit werden in einem ersten Schritt die für die Untersuchung notwendige Anzahl von Samplepoints nach einem systematischen Zufallsverfahren gezogen, geschichtet nach Kreisen und BIK-Typen. Für bundesweite Stichproben verwenden wir Stichprobennetze, die gewährleisten, dass die Samplepoints überschneidungsfrei zu den Stichproben anderen ADM-Instituten sind.

Schritt: Bestimmung des Zielhaushaltes

Beim Random-Route-Verfahren wählt der Interviewer nach einer bestimmten Begehungsvorschrift jede xte Adresse aus. Beim Adress-Random-Verfahren listet der Interviewer zunächst nach einer bestimmten Begehungsvorschrift x Adressen innerhalb des Samplepoints auf. Diese Adresslisten gehen an das Institut zurück, wo dann nach einem Zufallsprinzip die zu befragenden Haushalte bestimmt werden. Die vom Institut ausgewählten Haushalte werden dann dem Interviewer für die Befragung vorgegeben.

Schritt: Bestimmung der Zielperson

Innerhalb des Zielhaushaltes kann die Bestimmung der Zielperson nach dem Schwedenschlüsselverfahren oder dem Last-Birthday-Verfahren erfolgen. Beim Schwedenschlüsselverfahren müssen alle Personen innerhalb des Haushaltes, die mindestens 14 Jahre alt sind, bzw. der Grundgesamtheit angehören vom Interviewer aufgelistet werden. Durch eine vorgegebene Zufallszahlenfolge wird die ordnungsgemäße Auswahl der Zielperson sichergestellt.

Beim Last-Birthday-Verfahren wird die Person ab 14 Jahre, bzw. der Grundgesamtheit angehörend im Haushalt für das Interview ausgewählt, die zuletzt Geburtstag hatte.

Da sowohl die Flächenstichprobe als auch die Auswahl der Privathaushalte innerhalb der Flächen und auch die Zielpersonenauswahl im jeweils kontaktierten Privathaushalt als Zufallsauswahl realisiert werden, sind die ADM-Stichproben F2F als repräsentative Zufallsstichproben zu bewerten, die den in der mathematischen Statistik entwickelten Zufallsmodellen gehorchen.

7. Qualitätskriterien

IFAK garantiert höchste Forschungs- und Beratungsqualität


  • Strikte Einhaltung der ADM Standesregeln
  • Mitglied im ADM Stichproben-Club
  • Mitglied im BVM-Arbeitskreis Qualitative Markt- und Sozialforschung (AKQua)
  • Einhaltung der ISO Norm 20252 für international einheitliche Qualitätsstandard• Hochqualifiziertes Forschungsteam mit langjähriger Branchenerfahrung
  • Methodisches Know how
  • Weiterbildung unserer Mitarbeiter
  • Anwendung neuer Technologien und Verfahren
  • Kurze Kommunikationskanäle, schnelle Entscheidungen

Als Mitglied des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM), des Berufsverbandes Deutscher Markt- und Sozialforscher e. V. (BVM) und als persönliches Mitglied bei der Europäischen Gesellschaft für Meinungs- und Marketingforschung (ESOMAR) bietet Ihnen IFAK die Sicherheit, einen Partner an Ihrer Seite zu haben, der die nötige Erfahrung und Kompetenz aufweist und nach den Richtlinien des Berufsstandes handelt..

8. Datenschutz

Datenschutz-Grundsätze bei IFAK

Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gilt ab dem 25.05.2018 die DSGVO. Hier die wichtigen Grundsätze:

Transparenz der Datenverarbeitung

Die Befragte werden bei der Erhebung der Daten über die Zwecke der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und über ihre Datenschutzrechte unterrichtet. Im Internetauftritt von IFAK werden diese Informationen für Befragte an leicht erreichbarer Stelle angeboten. Jeder Befragte hat das Recht Auskunft zu erhalten, Daten korrigieren, löschen oder einschränken zu lassen.

Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit

In der Praxis bei IFAK bedeutet das, dass personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben und gespeichert werden, wie es für die erfolgreiche Durchführung einer Studie notwendig ist. Darüber hinausgehende personenbezogene Daten sind sofort zu löschen.

Grundsatz der Anonymisierung und Pseudonymisierung

Die Befragungsdaten werden bei IFAK so früh wie möglich von den personenbezogenen Daten getrennt. Dem Kunden werden Befragungsdaten nie in Kombination mit personenbezogenen Daten, durch die eine Identifikation der Befragten möglich ist, übermittelt.

Datenerhebung beim Betroffenen

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich vom Betroffenen selbst erhoben. Bei der Erhebung ist der Betroffene gemäß Art. 13 DSGVO über die Identität der verantwortlichen Stelle, über die Zweckbestimmungen, Verarbeitung oder Nutzung und bei Übermittlungen und über seine Rechte an seinen Daten zu unterrichten.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Zweckerreichung geeignet, erforderlich und angemessen sein. Dies bedeutet, dass für die jeweiligen Zwecke immer die Verfahrensweise gewählt wird, die am wenigsten in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen eingreift.

Rechte des Befragten

Jeder Betroffene hat ein Recht auf Auskunft und auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Weitergabe seiner personenbezogenen Daten, wenn die Daten unrichtig sind oder für den Zweck, für den sie erhoben und gespeichert worden sind, nicht mehr erforderlich sind und keiner Aufbewahrungspflicht mehr unterliegen.

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Jeder Beschäftigte, der mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beauftragt ist, ist bei Firmeneintritt von der Personalabteilung auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG zu verpflichten. Danach ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen.

Verfahrensübersicht

IFAK führt eine interne Verfahrensübersicht, die Übersicht über die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz gibt und die allgemeine öffentliche Verfahrensübersicht.

Technische und organisatorische Maßnahmen

IFAK verfügt über zahlreiche Kontrollen, u.a. Zutrittskontrollen, Zugangskontrollen, Zugriffskontrollen, Weitergabekontrollen, Eingabekontrollen, Trennkontrollen.

Für detaillierte Informationen zum Datenschutz bei IFAK wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:

Mirco Felsch, Datenschutzbeauftragter, Tel: +49 6128/747-0, E-Mail: datenschutzbeauftragter(at)ifak.com