Informationen zum Datenschutz
Die Erlaubnis, Ihre E-Mail-Adresse zum Zweck einer erneuten Befragung zum gleichen Thema zu nutzen, leitet sich von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der DSGVO, also der von Ihnen erteilten Einwilligung, ab.
Selbstverständlich können Sie diese Einwilligung jederzeit zurückziehen, ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen. In diesem Fall wird das IFAK-Institut Ihre E-Mail-Adresse sofort löschen.
Die Verarbeitung der Daten findet ausschließlich in Deutschland statt.
Im Einzelnen erhalten Sie die folgenden Garantien zum Schutz Ihrer Daten:
Verantwortlicher für die Durchführung dieser Studie und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften:
IFAK Institut GmbH & Co. KG
Georg-Ohm-Straße 1
65232 Taunusstein
Deutschland
Für Fragen und Anmerkungen bzgl. des Datenschutzes steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte von IFAK zur Verfügung:
Herr Mirco Felsch
Datenschutzbeauftragter des IFAK Instituts
Tel.: 06128/747-0
E-Mail: datenschutzbeauftragter@ifak.com
Gemäß der DSGVO besitzen Sie folgende Rechte, um selbst bestimmen zu können,
was mit Ihren Daten geschieht:
Sie haben das Recht, bei IFAK zu erfragen, über welche personenbezogenen Daten von Ihnen IFAK verfügt. IFAK muss Ihnen dann diese Daten zur Einsicht zur Verfügung stellen.
Sie können die Berichtigung falscher Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten einfordern.
Sie können von IFAK verlangen, dass Ihre Daten gelöscht werden, und IFAK ist verpflichtet, diesem Wunsch unverzüglich nachzukommen.
Sie haben das Recht von IFAK zu verlangen, dass Ihre Daten an Sie selbst oder einen von Ihnen benannten Adressaten weitergegeben werden sollen.
Sie können der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten bei IFAK widersprechen. IFAK wird Sie dann nicht mehr unter Verwendung dieser Daten kontaktieren.
Wenden Sie sich bitte bei Fragen, Problemen oder Beschwerden zum Thema Datenschutz zuerst an den Datenschutzbeauftragten von IFAK. IFAK ist allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde haben. Im Fall von IFAK ist dies der Hessische Datenschutzbeauftragte.