Lernplattformen an Hochschulen

Ihre Meinung ist wichtig!

Lernplattformen an Universitäten

Liebe Studierende,
herzlich Willkommen zur Studie „Lernplattformen an Hochschulen“ und schon einmal vielen Dank für Ihre Teilnahme! Ihre Angaben tragen dazu bei, dass die AutorInnen/ KünstlerInnen für die Nutzung ihrer Texte/Kunst angemessen kompensiert werden können.
Das Bearbeiten dieser Hausaufgabe trägt entscheidend dazu bei, dass Sie Ihre Angaben beim Ausfüllen des eigentlichen Fragebogens im Rahmen des Interviewtermins aus der vorbereiteten Hausaufgabe übertragen können.
Der Fokus der Studie liegt auf der Erfassung der Ihnen über Ihre Lernplattform zur Verfügung gestellten Materialien im letzten Semester. Relevant sind dabei alle Lehrmaterialien (wie z. B. Texte, Abbildungen, Videos, Musikstücke, Notenblätter, etc.), die Ihre Dozierenden auf der Lernplattform für den jeweiligen Kurs direkt hochgeladen haben.
Alle weiteren Infos zur Studie und den Erfassungsbogen finden Sie im Download-Center.

Download Center

Alles Wichtige auf einen Blick

Einladungsschreiben

Alles Wichtige zur Studie und wie Sie daran teilnehmen können.

Erfassungsbogen

Hier bitte alle relevanten Lernmaterialen eintragen.

Gemäß der DSGVO besitzen Sie folgende Rechte...

1. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Sie haben das Recht, bei IFAK zu erfragen, über welche personenbezogenen Daten von Ihnen IFAK verfügt. IFAK muss Ihnen dann diese Daten zur Einsicht zur Verfügung stellen.

2. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Sie können die Berichtigung falscher Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten einfordern.

3. Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Sie können von IFAK verlangen, dass Ihre Daten gelöscht werden, und IFAK ist verpflichtet, diesem Wunsch unverzüglich nachzukommen.

4. Recht auf Datenübertragbarkeit & Datenportabilität (Art. 20 DSGVO)

Sie haben das Recht von IFAK zu verlangen, dass Ihre Daten an Sie selbst oder einen von Ihnen benannten Adressaten weitergegeben werden sollen.

5. Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Sie können der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten bei IFAK widersprechen. IFAK wird Sie dann nicht mehr unter Verwendung dieser Daten kontaktieren.

6. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Wenden Sie sich bitte bei Fragen, Problemen oder Beschwerden zum Thema Datenschutz zuerst an den Datenschutzbeauftragten von IFAK. IFAK ist allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde haben. Im Fall von IFAK ist dies der Hessische Datenschutzbeauftragte.

Sie haben Fragen?

Herr Alexander Schmidt
IFAK Institut GmbH & Co. KG
Georg-Ohm-Straße 1
65232 Taunusstein
alexander.schmidt@ifak.com
+49-6128-747 862